PEP & Sanktionen

PEP- und Sanktionsscreening: Was Unternehmen beachten sollten

Ein automatisiertes Screening kann die Prüfung von Kunden erheblich vereinfachen. Entscheidend ist jedoch, wie mögliche Treffer bewertet, dokumentiert und weiterbearbeitet werden.

6 Min. Lesezeit

Das Screening von Kunden gegen Sanktionslisten und PEP-Daten gehört zu den zentralen Sicherungsmaßnahmen. Die technische Prüfung ist dabei nur der erste Schritt – die eigentliche Arbeit beginnt bei der Bewertung der Ergebnisse.

Unterschied zwischen PEP und Sanktionen

Sanktionslisten enthalten Personen und Organisationen, gegen die konkrete Restriktionen bestehen; ein bestätigter Treffer führt regelmäßig zu unmittelbaren Handlungspflichten. Ein PEP-Status begründet dagegen kein Verbot, sondern löst verstärkte Sorgfaltspflichten aus.

Screening beim Onboarding und im Bestand

  • Prüfung vor Begründung der Geschäftsbeziehung
  • erneute Prüfung des Kundenbestands in risikoorientierten Abständen
  • anlassbezogene Prüfung bei Änderungen der Kundendaten
  • regelmäßige Aktualisierung der zugrunde liegenden Listen und Daten

Namensähnlichkeiten und Matching-Kriterien

Namen werden unterschiedlich transliteriert, abgekürzt oder geschrieben. Ein reines Namens-Matching erzeugt daher zwangsläufig unscharfe Ergebnisse. Zusätzliche Kriterien wie Geburtsdatum und Nationalität erhöhen die Trennschärfe deutlich und reduzieren die Zahl der manuell zu bewertenden Fälle.

Mögliche Treffer sind keine bestätigten Treffer

Ein POSSIBLE MATCH bedeutet zunächst nur, dass eine nähere Prüfung erforderlich ist. Erst die manuelle Bewertung entscheidet, ob ein Treffer tatsächlich vorliegt.

Jede Bewertung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden: welche Daten verglichen wurden, welches Ergebnis festgestellt wurde, wer entschieden hat und zu welchem Zeitpunkt. Diese Nachvollziehbarkeit ist in Prüfungssituationen regelmäßig der entscheidende Punkt.

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DoCa Monitoring unterstützt Verpflichtete bei der praxisnahen Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen – von der Risikoanalyse über Kontroll- und Monitoringprozesse bis zum PEP- und Sanktionsscreening.

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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen ist stets anhand des jeweiligen Geschäftsmodells und der anwendbaren regulatorischen Vorgaben zu beurteilen.