Praxisnah statt theoretisch

Beratung

Wir beraten Sie in der Sprache Ihres Alltags – ohne juristisches Kauderwelsch. Fokus: konkrete Umsetzung im laufenden Geschäft, nicht Theorie.

Überblick

Sparringspartner der Geschäftsleitung

Risikoanalyse nach § 5 GwG inkl. Fortschreibung

Vorbereitung auf Wirtschaftsprüfer- und Behördenprüfungen

Beratung insbesondere für kleine und mittlere Verpflichtete

Typische Beratungsanlässe

Aufbau oder Überarbeitung eines GwG-Programms, Vorbereitung auf eine anstehende Prüfung, Umgang mit einer konkreten Verdachtsmeldung, Bewertung neuer Produkte oder Kundengruppen, Restrukturierung der Compliance-Organisation.

Unser Beratungsverständnis

Wir liefern Empfehlungen, die Sie tatsächlich umsetzen können – abgestimmt auf Ressourcen, Systeme und Risikoprofil Ihres Hauses. Auf Wunsch übernehmen wir die Umsetzung anschließend im Rahmen einer Auslagerung.

Risikobewertung nach § 5 GwG

Wir erstellen Ihre ganzheitliche Unternehmensrisikoanalyse mit strukturierten Bewertungsmatrizen für Kunden-, Produkt-, Transaktions-, Länder- und Vertriebsrisiken – inklusive Terrorismusfinanzierungsrisiken. Ergebnis ist eine dokumentierte, nachvollziehbare Risikoeinstufung mit klarer Ableitung wirksamer Sicherungsmaßnahmen.

Fortschreibung und Wirksamkeitskontrolle

Die Risikoanalyse ist kein einmaliges Dokument. Wir aktualisieren sie bei wesentlichen Änderungen und mindestens jährlich – inklusive Wirksamkeitskontrolle der abgeleiteten Maßnahmen.

Enthaltene Leistungen

Was in „Beratung“ enthalten ist

Risikoanalyse § 5 GwG

Erstellung und Fortschreibung Ihrer Unternehmensrisikoanalyse inkl. Maßnahmenableitung.

Prüfungsvorbereitung

Vorbereitung auf Wirtschaftsprüfer- und Behördenprüfungen inkl. Begleitung vor Ort.

Sparring für die Geschäftsleitung

Einordnung neuer Produkte, Kundengruppen und Geschäftsmodelle aus AML-Sicht.

Prozessoptimierung

Verschlankung bestehender Abläufe – wirksam, aber ressourcenschonend umsetzbar.

Häufige Fragen

Fragen zu Beratung

Was umfasst eine AML-Beratung konkret?

Typische Inhalte sind die Erstellung oder Fortschreibung der Risikoanalyse nach § 5 GwG, der Aufbau bzw. die Überarbeitung interner Sicherungsmaßnahmen, die Bewertung neuer Produkte und Kundengruppen sowie die Vorbereitung auf Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer oder Aufsichtsbehörden.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch klären wir Geschäftsmodell, Verpflichtetenstatus und den aktuellen Stand Ihrer Geldwäscheprävention. Daraus leiten wir Handlungsbedarf und Prioritäten ab – ohne Verpflichtung zu einem weiteren Mandat.

Beraten Sie auch ohne anschließende Auslagerung?

Ja. Beratung und Auslagerung lassen sich getrennt beauftragen. Viele Häuser starten mit einer Beratung und entscheiden erst danach, welche Aufgaben sie dauerhaft abgeben möchten.

Wie oft muss die Risikoanalyse aktualisiert werden?

Die Risikoanalyse ist laufend aktuell zu halten und bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, der Produkte oder der Kundenstruktur fortzuschreiben; in der Praxis erfolgt zusätzlich eine regelmäßige – üblicherweise jährliche – Überprüfung.

Wo steht Ihr GwG-Programm heute?

Ein unverbindliches Erstgespräch reicht, um Handlungsbedarf und Prioritäten zu benennen.

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