Monitoring
Warum Geldwäscheprävention nicht beim Kunden-Onboarding endet
Die erstmalige Kundenprüfung ist nur ein Bestandteil der Geldwäscheprävention. Auch während einer bestehenden Geschäftsbeziehung können sich Risiken verändern.
5 Min. Lesezeit
Mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung ist die geldwäscherechtliche Prüfung nicht abgeschlossen. Kundenstrukturen, Geschäftszwecke und Transaktionsmuster verändern sich – und damit auch das Risikoprofil.
Was sich im Verlauf einer Geschäftsbeziehung ändern kann
- Veränderungen beim Kunden, etwa bei Gesellschaftern oder wirtschaftlich Berechtigten
- Veränderungen des Risikoprofils
- neue PEP- oder Sanktionsinformationen
- veraltete oder unvollständige Kundendaten
Bausteine der laufenden Überwachung
- laufendes Monitoring von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
- regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen
- Aktualisierung von Kundendaten in definierten Intervallen
- Dokumentation von Auffälligkeiten
- klar geregelte Eskalationsprozesse
Ein wirksames AML-System verbindet Onboarding und laufende Überwachung zu einem durchgehenden Prozess.
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Beratung anfragenWie können wir Sie unterstützen?
DoCa Monitoring unterstützt Verpflichtete bei der praxisnahen Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen – von der Risikoanalyse über Kontroll- und Monitoringprozesse bis zum PEP- und Sanktionsscreening.
Beratung anfragenDie Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die konkrete Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen ist stets anhand des jeweiligen Geschäftsmodells und der anwendbaren regulatorischen Vorgaben zu beurteilen.
