DoCa Monitoring GmbH

Auslagerung Geldwäschebeauftragter · Frankfurt am Main

Externer Geldwäschebeauftragter für Unternehmen in Frankfurt am Main

Am Finanzplatz Frankfurt treffen dichte Regulierung, internationale Kundenstrukturen und hohe Prüfungserwartungen aufeinander. DoCa Monitoring übernimmt für Verpflichtete im Rhein-Main-Gebiet die Funktion des Geldwäschebeauftragten oder einzelne Teilaufgaben – fachlich betreut und technisch unterstützt.

  • Erfahrung aus geldwäscherechtlichen Sonderprüfungen
  • Screening inklusive fachlicher Trefferbearbeitung
  • Klare Zuständigkeiten und Reporting

Externer Geldwäschebeauftragter in Frankfurt am Main

Der Geldwäschebeauftragte ist die Stelle im Unternehmen, an der geldwäscherechtliche Fragen zusammenlaufen: Er gestaltet die Präventionsprozesse, prüft auffällige Sachverhalte, verantwortet Kontrollen und Schulungen und berichtet an die Geschäftsleitung. Wird diese Funktion extern besetzt, steht dahinter ein Dienstleister, der diese Aufgaben dauerhaft und mit fachlicher Tiefe wahrnimmt.

Frankfurter Häuser stehen dabei vor einer besonderen Ausgangslage: grenzüberschreitende Zahlungsströme, institutionelle und internationale Kunden, verschachtelte Beteiligungsstrukturen und ein Aufsichtsumfeld, in dem Nachweise regelmäßig und detailliert abgefragt werden. Das erhöht nicht nur den fachlichen Anspruch, sondern vor allem die Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Eine Auslagerung ist dann sinnvoll, wenn intern zwar Verantwortung übernommen werden soll, aber weder ausreichend Kapazität noch spezialisierte Fachkunde dauerhaft vorgehalten werden kann – oder wenn eine belastbare Vertretungsregelung fehlt. Sie ersetzt nicht die Verantwortung der Geschäftsleitung, sondern schafft eine verlässliche Struktur, in der diese Verantwortung ausgeübt werden kann.

Die Zusammenarbeit wird vertraglich klar abgegrenzt: welche Aufgaben übernommen werden, welche Informationen und Zugriffe dafür nötig sind, in welchen Abständen berichtet wird und wie im Eskalationsfall verfahren wird. Erst auf dieser Grundlage erfolgt die Bestellung – soweit sie für das jeweilige Unternehmen erforderlich und regulatorisch zulässig ist.

Auch bei vollständiger Auslagerung bleibt die Geschäftsleitung geldwäscherechtlich verantwortlich. Sie muss die ausgelagerten Aufgaben steuern, überwachen und jederzeit Auskunft geben können. Zulässigkeit und Umfang einer Auslagerung hängen von der ausgeübten Tätigkeit und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ab.

Unsere Leistungen

Wir übernehmen die Funktion vollständig oder unterstützen punktuell dort, wo intern Kapazität oder Fachkunde fehlt:

  • Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten, soweit regulatorisch zulässig
  • Unterstützung bzw. Stellung der Stellvertretung nach individueller Vereinbarung
  • Erstellung und Aktualisierung der AML-Risikoanalyse
  • Interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollhandlungen
  • Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessdokumentation
  • Bewertung von Verdachtsfällen und Unterstützung bei Meldungen an die FIU
  • PEP- und Sanktionslisten-Screening über Webanwendung oder API
  • Fachliche Nachbearbeitung und Dokumentation potenzieller Treffer
  • Schulungen für Mitarbeitende, Vertrieb und Geschäftsleitung
  • Begleitung aufsichtsrechtlicher und geldwäscherechtlicher Prüfungen
  • Laufende Beratung zu geldwäscherechtlichen Fragestellungen

Einzelne Bausteine sind auch separat möglich – etwa die AML-Risikoanalyse, die Schulung der Mitarbeitenden oder die laufende Geldwäscheberatung.

Für welche Unternehmen?

Im Rhein-Main-Gebiet arbeiten wir insbesondere mit Unternehmen, deren Geschäftsmodell regulatorisch anspruchsvoll ist:

  • Wertpapierinstitute und Finanzunternehmen
  • Vermögensverwalter und Finanzdienstleister
  • Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute und FinTechs
  • Anbieter von Kryptodienstleistungen
  • Immobiliengesellschaften und Immobilienmakler
  • Güterhändler mit hochpreisigen Warengruppen
  • Weitere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

Aus der Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen folgt nicht automatisch die Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Entscheidend sind die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Anordnungen der Aufsicht – wir ordnen das zu Beginn gemeinsam ein.

Persönliche und digitale Betreuung

DoCa Monitoring betreut Unternehmen bundesweit. Für Frankfurter Mandate bedeutet das: fester Ansprechpartner, vereinbarte Reaktionszeiten, strukturierter Unterlagenaustausch und regelmäßige Termine, die im Jahresplan verankert sind. Der laufende Austausch erfolgt überwiegend digital.

Persönliche Termine im Rhein-Main-Gebiet sind nach Vereinbarung möglich – insbesondere für den Auftakt, Präsenzschulungen oder die Begleitung von Prüfungsterminen. Eine eigene Niederlassung in Frankfurt unterhalten wir nicht; die Zusammenarbeit ist bewusst so aufgesetzt, dass Erreichbarkeit und Dokumentation davon unabhängig verlässlich sind.

Beratung trifft Technologie

Neben der fachlichen Betreuung stellt DoCa Monitoring eine eigene Screening-Lösung bereit. Kundenbestände lassen sich gegen Sanktionslisten und PEP-Daten prüfen – über eine Webanwendung oder per API direkt im bestehenden Onboarding- und Bestandsprozess.

Gerade bei internationalen Kundenstrukturen entstehen viele potenzielle Treffer, die fachlich bewertet werden müssen. Wir übernehmen diese Nachbearbeitung, dokumentieren Entscheidungen nachvollziehbar und führen regelmäßiges Rescreening durch, damit Veränderungen im Bestand nicht unbemerkt bleiben.

Fachliche Geldwäscheprävention und Technologie aus einer Hand: keine Lücke zwischen Softwareanbieter und Beratung, sondern ein durchgängiger Prozess von der Prüfung bis zur dokumentierten Entscheidung.

Mehr dazu auf der Seite zum PEP- und Sanktionslisten-Screening.

Erfahrung aus der Praxis

Unsere Leistungen beruhen auf praktischer Erfahrung aus der operativen Geldwäscheprävention in einem regulierten Finanzmarktumfeld sowie auf der Begleitung mehrerer geldwäscherechtlicher Sonderprüfungen. Das prägt vor allem die Arbeitsweise: Prozesse werden so dokumentiert, dass sie einem Prüfer erklärt werden können, ohne dass Unterlagen nachträglich rekonstruiert werden müssen.

Versprechen zu Prüfungsergebnissen geben wir nicht. Wir sorgen dafür, dass Anforderungen richtig eingeordnet, angemessen umgesetzt und belastbar nachgewiesen werden – in einem Umfang, der zum Geschäftsmodell passt.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 1

    Unverbindliches Erstgespräch

    Kurze Einordnung von Geschäftsmodell, Kundenstruktur und bestehender AML-Organisation – ohne Vorbereitungsaufwand auf Ihrer Seite.

  2. 2

    Analyse der Anforderungen

    Sichtung von Risikoanalyse, Richtlinien, Prozessen und Nachweisen sowie Abgleich mit den Anforderungen, die für Ihre Tätigkeit tatsächlich gelten.

  3. 3

    Festlegung des Leistungsumfangs

    Schriftliche Vereinbarung zu Aufgaben, Zuständigkeiten, Vertretung, Reporting und Erreichbarkeit; anschließend – soweit erforderlich – die Bestellung.

  4. 4

    Übernahme und laufende Betreuung

    Laufender Betrieb: Kontrollen, Screening und Trefferbearbeitung, Schulungen, Reporting sowie Unterstützung bei Prüfungen und Anfragen der Aufsicht.

Häufige Fragen aus Frankfurt am Main

Kann ein Unternehmen in Frankfurt den Geldwäschebeauftragten extern bestellen?

Ja, sofern die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der beauftragten Person, ausreichende Einbindung in das Unternehmen, Auskunfts- und Zugriffsrechte sowie eine vertragliche Grundlage. Je nach Tätigkeit und zuständiger Aufsichtsbehörde kann eine Anzeige oder Zustimmung erforderlich sein; das klären wir vor der Bestellung.

Worin unterscheidet sich die Auslagerung von einer reinen AML-Beratung?

Bei der Beratung unterstützen wir Ihr Team punktuell, die Funktion bleibt intern besetzt. Bei der Auslagerung übernehmen wir die Funktion selbst oder Teilaufgaben dauerhaft – mit fester Zuständigkeit, laufenden Kontrollen und Reporting. Beides lässt sich kombinieren, etwa Beratung beim Aufbau und anschließende Übernahme des laufenden Betriebs.

Wie läuft die Zusammenarbeit bei internationalen Kundenstrukturen?

Bei Auslandsbezug, komplexen Beteiligungsketten oder Drittstaatenbezug liegt der Schwerpunkt auf der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten, verstärkten Sorgfaltspflichten und einer sauberen Dokumentation der getroffenen Entscheidungen. Screening-Treffer werden fachlich bewertet, statt sie nur technisch zu erfassen.

Wird auch die Stellvertretung gestellt?

Die Stellvertretung kann nach individueller Vereinbarung gestellt oder unterstützt werden. In vielen Konstellationen ist auch ein gemischtes Modell sinnvoll: interne Stellvertretung mit fachlicher Begleitung durch uns.

Unterstützen Sie bei einer laufenden Prüfung?

Ja. Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und Erläuterung von Unterlagen, bei der Beantwortung von Rückfragen und bei der Abarbeitung von Feststellungen. Zusagen zu einem bestimmten Prüfungsergebnis machen wir nicht.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Start?

Für die erste Einordnung genügen eine Beschreibung des Geschäftsmodells sowie – sofern vorhanden – die aktuelle Risikoanalyse, bestehende Richtlinien und eine grobe Übersicht der Kundenstruktur. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis; häufig sind sie gerade der Anlass für die Zusammenarbeit.

Kann das Screening in bestehende Systeme integriert werden?

Ja. Das PEP- und Sanktionslisten-Screening steht als Webanwendung und über eine API zur Verfügung und kann in bestehende Onboarding- und Bestandsprozesse eingebunden werden; die fachliche Nachbearbeitung der Treffer können wir übernehmen.

Geldwäschebeauftragten auslagern – in Frankfurt am Main und bundesweit

Wir prüfen unverbindlich, welche Aufgaben sinnvoll ausgelagert werden können und welcher Leistungsumfang zu Ihrem Geschäftsmodell passt – von der Risikoanalyse bis zum PEP- und Sanktionslisten-Screening.