Leistung
Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz (Gefährdungsanalyse)
Die Risikoanalyse nach § 5 GwG – in der Praxis oft Gefährdungsanalyse Geldwäsche genannt – ist der Ausgangspunkt jeder Geldwäscheprävention: Sie bestimmt, welche internen Sicherungsmaßnahmen ein Unternehmen tatsächlich braucht. Wir erstellen und aktualisieren sie so, dass sie zum Geschäftsmodell passt und im Prüfungsgespräch nachvollziehbar bleibt.
- Bewertung der Risikotreiber aus Kunden, Produkten, Transaktionen, Vertriebswegen und Ländern
- Ableitung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG
- Fortschreibung bei neuen Produkten, Kundengruppen oder Vertriebswegen
Was eine belastbare Risikoanalyse leisten muss
Eine Risikoanalyse ist kein Formular, sondern eine begründete Einschätzung. Sie muss zeigen, welche Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im konkreten Geschäftsmodell entstehen, wie diese bewertet wurden und welche Maßnahmen daraus folgen. Genau an dieser Ableitung scheitern viele Dokumente in der Prüfung: Die Risiken sind beschrieben, die Maßnahmen stehen daneben – ein Zusammenhang ist aber nicht erkennbar.
Wir arbeiten deshalb entlang der tatsächlichen Risikotreiber und halten die Methodik offen: Welche Faktoren wurden betrachtet, wie wurden sie gewichtet, welche Restrisiken bleiben und welche Kontrolle adressiert sie. Das Ergebnis ist ein Dokument, das intern als Steuerungsgrundlage taugt und extern erklärbar ist.
Vorgehen in vier Schritten
1. Bestandsaufnahme
Aufnahme von Geschäftsmodell, Kundenstruktur, Produkten, Vertriebswegen, Zahlungsströmen und Länderbezug sowie der bereits vorhandenen Dokumentation.
2. Risikobewertung
Bewertung der Einzelrisiken nach einer nachvollziehbaren Systematik, inklusive Berücksichtigung der nationalen Risikoanalyse und branchentypischer Typologien.
3. Maßnahmenableitung
Zuordnung interner Sicherungsmaßnahmen zu jedem wesentlichen Risiko – von Sorgfaltspflichten und Screening über Kontrollen bis zu Schulung und Meldewegen.
4. Fortschreibung
Festlegung von Anlässen und Turnus für die Aktualisierung sowie ein Change-Log, das Änderungen und deren Gründe dokumentiert.
Gefährdungsanalyse, Muster und Beispiele richtig einordnen
„Gefährdungsanalyse Geldwäsche“ und „Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz“ meinen in der Praxis dieselbe Pflicht; der Begriff Gefährdungsanalyse stammt aus dem aufsichtsrechtlichen Sprachgebrauch, das GwG selbst spricht in § 5 von der Risikoanalyse. Wer nach einem GwG-Muster oder einem Beispiel sucht, braucht deshalb meist zweierlei: eine belastbare Gliederung und eine Bewertungssystematik, die auf das eigene Haus übertragbar ist.
Wir stellen die Struktur – Risikofelder, Bewertungsskala, Maßnahmenzuordnung, Change-Log – als Arbeitsgrundlage bereit und füllen sie gemeinsam mit Ihren Daten. Ein fertiges Beispieldokument aus einer fremden Branche ersetzt diese Arbeit nicht, kann sie aber deutlich abkürzen.
Von der Analyse zu wirksamen Sicherungsmaßnahmen
Aus der Risikoanalyse folgen die internen Sicherungsmaßnahmen: Umfang der Kundensorgfaltspflichten, Intensität des PEP- und Sanktionslisten-Screenings, Kontrollplanung, Schulungsbedarf und Berichtswege. Wir halten diesen Zusammenhang explizit fest, damit später erkennbar bleibt, warum ein Prozess so und nicht anders ausgestaltet ist.
Wo Kapazitäten fehlen, unterstützen wir bei der Umsetzung – bis hin zur Übernahme wiederkehrender Kontrollhandlungen im Rahmen einer Auslagerung. Die Verantwortung bleibt dabei im Haus des Verpflichteten.
Typische Einsatzbereiche nach Branche
Finanz- & Wertpapierunternehmen
Verzahnung der GwG-Risikoanalyse mit den Anforderungen aus KWG und WpIG sowie dem bestehenden Kontrollrahmen.
Zahlungs- & FinTech-Unternehmen
Bewertung digitaler Onboarding-Strecken, Agenten- und Partnermodelle sowie grenzüberschreitender Zahlungsströme.
Immobilien & Güterhandel
Schlanke, transaktionsbezogene Risikoanalyse für Verpflichtete mit begrenztem Pflichtenumfang.
Häufige Fragen
Grundsätzlich jeder Verpflichtete nach § 2 GwG. Der Umfang richtet sich nach Art und Größe des Geschäftsbetriebs – ein kleiner Güterhändler benötigt eine deutlich schlankere Analyse als ein Wertpapierinstitut, die Pflicht selbst besteht aber in beiden Fällen.
Sie ist laufend aktuell zu halten und bei wesentlichen Änderungen von Geschäftsmodell, Produkten, Vertriebswegen oder Kundenstruktur fortzuschreiben. In der Praxis kommt eine regelmäßige, üblicherweise jährliche Überprüfung hinzu.
Inhaltlich keiner. Das Geldwäschegesetz spricht in § 5 GwG von der Risikoanalyse, im aufsichtsrechtlichen und branchenüblichen Sprachgebrauch ist häufig von der Gefährdungsanalyse Geldwäsche die Rede. Gemeint ist jeweils die dokumentierte Bewertung der eigenen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.
Ein Muster kann die Gliederung liefern, ersetzt aber nicht die Bewertung der eigenen Risiken. Prüfer betrachten vor allem, ob die Analyse zum tatsächlichen Geschäft passt und ob die Maßnahmen daraus abgeleitet sind. Wir stellen deshalb eine Struktur bereit und befüllen sie mit Ihren Daten.
Der Aufwand hängt von Geschäftsmodell und Vorarbeiten ab. Wir kalkulieren transparent auf Basis eines definierten Leistungsumfangs und stimmen den Rahmen vor Beginn ab.
Risikoanalyse prüfen oder neu aufsetzen lassen
Wir sehen uns Ihre bestehende Analyse an und sagen Ihnen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht – ohne Standardpaket.
