DoCa Monitoring GmbH

Leistung

AML-Schulung für Mitarbeiter und Geschäftsleitung

Schulungen zur Geldwäscheprävention sind Pflicht – und wirken nur, wenn sie zum Arbeitsalltag passen. Wir schulen Mitarbeitende und Geschäftsleitung anhand realer Fälle aus dem jeweiligen Geschäftsmodell und liefern die Nachweise, die für Ihre Dokumentation gebraucht werden.

  • Live-Online, vor Ort oder als kombiniertes Format
  • Fallbeispiele aus der jeweiligen Branche statt allgemeiner Gesetzestexte
  • Teilnahmenachweise und Schulungsunterlagen für die Dokumentation

Wen wir schulen

  • Mitarbeitende mit Kundenkontakt

    Erkennen auffälliger Sachverhalte, korrekte Identifizierung, Umgang mit Rückfragen und interner Meldeweg.

  • Fachbereiche mit Prozessverantwortung

    Dokumentationspflichten, Umgang mit Screening-Treffern, Eskalation und Fristen.

  • Geschäftsleitung

    Verantwortlichkeiten nach dem GwG, Berichtswesen, Umgang mit Prüfungsfeststellungen und Ressourcenfragen.

  • Geldwäschebeauftragte und Stellvertretung

    Vertiefte Themen: Risikoanalyse, Verdachtsmeldewesen, Kontrollplanung und aktuelle Typologien.

Inhalte, die im Alltag ankommen

Eine Schulung, die nur Paragrafen referiert, verändert kein Verhalten. Wir arbeiten mit konkreten Situationen: der Kunde, dessen Angaben zur Mittelherkunft nicht zusammenpassen; die Beteiligungskette, in der die wirtschaftlich Berechtigten unklar bleiben; der Namenstreffer gegen eine Sanktionsliste, der geprüft und entschieden werden muss.

Die Teilnehmenden bekommen dabei eine klare Handlungsanweisung: Was ist im eigenen Haus zu tun, wer ist zuständig, was ist zu dokumentieren. Umfang und Tiefe richten sich nach Ihrer Risikoanalyse – nicht nach einem festen Standardkatalog.

Nachweise und Turnus

Zu jeder Schulung erhalten Sie Agenda, Unterlagen und Teilnahmenachweise, sodass die Durchführung in einer Prüfung belegbar ist. Auf Wunsch übernehmen wir die Turnusplanung inklusive Erinnerung, Nachschulung neuer Mitarbeitender und anlassbezogener Kurzupdates bei relevanten regulatorischen Änderungen.

Häufige Fragen

  • Das GwG nennt keinen festen Turnus, verlangt aber eine angemessene und laufende Unterrichtung. In der Praxis hat sich eine jährliche Schulung mit anlassbezogenen Ergänzungen etabliert; neue Mitarbeitende werden vor Aufnahme der Tätigkeit geschult.

  • Ja. Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Geldwäscheprävention und sollte Pflichten, Berichtswege und Konsequenzen aus Prüfungsfeststellungen kennen. Wir bieten dafür ein kompaktes eigenes Format an.

  • Beides ist möglich. Live-Online-Termine sind für verteilte Teams effizient, Präsenzschulungen eignen sich für intensive Fallarbeit. Ein kombiniertes Format ist ebenfalls üblich.

  • Ja. Sie erhalten Agenda, Schulungsunterlagen und Teilnahmenachweise. Diese Dokumente können unmittelbar in Ihre GwG-Dokumentation übernommen werden.

Schulungsbedarf gemeinsam festlegen

Wir stimmen Zielgruppen, Inhalte und Turnus auf Ihre Risikoanalyse ab und schlagen ein passendes Format vor.