Unser Kernangebot für kleine und mittlere Verpflichtete
Auslagerung von AML-Prozessen
Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft – wir übernehmen einzelne Kontrollhandlungen oder den gesamten AML-Betrieb. Besonders für kleine und mittlere Verpflichtete nach dem GwG ohne eigene Compliance-Abteilung.
- Regelmäßige AML-Kontrollen nach vereinbartem Rhythmus
- Unterstützung oder vollständige Übernahme der Geldwäschebeauftragten-Funktion
- Laufende Überwachung regulatorischer Fristen und Pflichten
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
Wir starten mit einer Bestandsaufnahme Ihrer bestehenden AML-Prozesse, klären den Umfang der Auslagerung schriftlich und definieren gemeinsam Schnittstellen, Meldewege und Fristen. Danach übernehmen wir den vereinbarten Betrieb – transparent und nachvollziehbar für Sie und Prüfer.
Was Sie an uns auslagern können
Von einzelnen Kontrollhandlungen bis zur Funktion des Geldwäschebeauftragten: Sie entscheiden, wie tief die Auslagerung geht. Wir arbeiten mit vertraglich geregelter Auslagerung nach § 6 GwG inkl. Weisungs- und Kontrollrechten Ihrerseits.
Mehr zur Auslagerung der Geldwäschebeauftragten-FunktionKontrollpläne und Kontrolldurchführung
Ausgehend von Ihrer Risikoanalyse definieren wir Prüffelder, Prüftiefe und Frequenz in Jahres- und Stichprobenkontrollplänen. Jede Kontrolle hat einen klaren Auftraggeber, einen Verantwortlichen und ein dokumentiertes Ergebnis. Auf Wunsch führen wir die Kontrollen im Rahmen der Auslagerung selbst durch – alternativ begleiten wir Ihre Fachbereiche fachlich und prüfen die Ergebnisse.
Berichtswesen und Fristenmanagement
Sie erhalten in regelmäßigen Abständen einen Statusbericht mit offenen Punkten, geklärten Fällen und empfohlenen Maßnahmen. Fristen, Wiedervorlagen und Maßnahmen werden bis zur vollständigen Klärung nachverfolgt und mit Interner Revision und Prüfern abgestimmt.
Enthaltene Leistungen
Was in „Auslagerung von AML-Prozessen“ enthalten ist
Kontrollhandlungen
Wiederkehrende AML-Kontrollen nach festem Rhythmus – durchgeführt, dokumentiert und nachverfolgt durch uns.
Externer Geldwäschebeauftragter
Vollständige Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten einschließlich Stellvertretung.
Kontrollpläne
Jahres- und Stichprobenkontrollpläne mit klaren Prüffeldern, Fristen und Verantwortlichkeiten.
Fristen & Reporting
Überwachung regulatorischer Fristen und regelmäßige Statusberichte für Geschäftsleitung und Prüfer.
Fragen zu Auslagerung von AML-Prozessen
Ausgelagert werden können unter anderem wiederkehrende Kontrollhandlungen, die Erstellung und Umsetzung von Kontrollplänen, das PEP- und Sanktionslisten-Screening, das Fristen- und Maßnahmenmanagement sowie die Unterstützung oder Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten.
Ja. Bei einer Auslagerung nach § 6 Abs. 7 GwG bleibt die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten beim Verpflichteten. Wir arbeiten deshalb mit einer schriftlichen Auslagerungsvereinbarung inklusive Weisungs-, Informations- und Kontrollrechten Ihres Hauses.
Gerade dort. Kleine und mittlere Verpflichtete können den Aufwand für eine eigene Compliance-Abteilung häufig nicht sinnvoll abbilden. Über eine Auslagerung nutzen Sie definierte Prozesse und Fachwissen, ohne dauerhaft interne Kapazität aufzubauen.
Zunächst nehmen wir Ihre bestehenden Prozesse auf, danach werden Umfang, Schnittstellen, Meldewege und Fristen schriftlich festgelegt. Anschließend übernehmen wir den vereinbarten Betrieb und berichten Ihnen regelmäßig über Status, offene Punkte und Maßnahmen.
Auslagerung prüfen – in einem 20-Minuten-Gespräch
Wir klären, welche Kontrollhandlungen sich auslagern lassen und was das für Ihr Haus konkret bedeutet.
